
Vielen Dank für Deine Anfrage!
In Kürze bekommst Du eine Auswertung.




Wir helfen bei der Durchsetzung deiner Rechte.
Schnell, einfach und risikolos!
1. Überprüfe deine Miete
Nutze unseren Rechner und erfahre sofort ob du zu viel Miete zahlst. Fällt die Prüfung positiv aus, setzen wir uns mit dir in Kontakt und erklären dir die weiteren Schritte.
2. Beauftrage uns
Sofern du tatsächlich zu viel Miete zahlst, beraten wir dich gerne persönlich. Im Anschluss kannst du uns unkompliziert und ohne Kostenrisiko mit einer Mietsenkung beauftragen.
3. Spare monatlich Miete
Ab dem Zeitpunkt ab dem deine Ansprüche durchgesetzt wurden, sparst du dir Monat für Monat einen Teil deiner ursprünglichen Mietkosten.

Vielen Dank für Deine Anfrage!
Sobald dein Fall ausgewertet ist, meldet sich ein Kollege persönlich bei Dir.
Kein Kostenrisiko
Nach einer erfolgreichen Mietsenkung erhältst Du eine Einmalzahlung der bereits zu viel bezahlten Miete. Nur wenn wir Erfolg haben, gibst Du davon einen vorher vereinbarten Teil ab. Deine zukünftigen Mietersparnisse gehen zu 100% an dich.
Kein Kündigungsgrund
Keine Behördengänge
Du kannst dich gemütlich zurücklehnen und abwarten. Alles Weitere wird für dich erledigt. Dadurch sparst du dir nicht nur deine wertvolle Zeit, sondern auch viel Vorbereitung und Nerven.
Die Miete auf das gesetzliche Maß anzupassen, darf kein Kündigungsgrund sein. Ein Grund mehr, nicht auf deine Ansprüche zu verzichten.
Die gesetzlich erlaubte maximale Miete in einem österreichischem Altbau (Baujahr vor 1945) ist durch das österreichische Mietrechtsgesetz (MRG) §16 (Vereinbarungen über die Höhe des Hauptmietzinses) reglementiert. Je nach Größe, Art, Beschaffenheit, Lage, Ausstattungs- und Erhaltungszustand der Altbauwohnung ergibt sich ein sogenannter Richtwertmietzins bzw. Richtwert, der sich berechnen lässt. Zahlt ein Mieter zu hohe bzw. zu viel Miete, kann er unter gewissen Vorraussetzungen der Wohnung die Miete senken bzw. reduzieren, sowie bereits zu viel bezahlte Miete zurückfordern und möglicherweise zurückholen. Eine Mietsenkung (bzw. Mietreduktion, Mietminderung, Mietzinsreduktion, Mietzinssenkung) fällt nicht unter die im Mietrechtsgesetz definierten wichtigen Kündigungsgründe. Die Marke Mietglück leistet keine Rechtsauskunft, Rechtsberatung oder sonstige rechtliche Dienstleistungen, sondern organisiert mittels Prozessfinanzierungsunternehmen die Finanzierung spezialisierter Rechtsanwälte und Juristen insbesondere im Standort Wien. Dabei werden sämtliche anfallende Kosten für den Mieter übernommen und ausschließlich im Erfolgsfall der Mietsenkung eine Provision auf die Rückerstattung der bereits zu viel bezahlten Altbaumiete fällig. Der Mieter trägt somit kein zusätzliches Kostenrisiko. Der kostenlose Mietenrechner (bzw. Mietencheck, Mietzinsrechner, Mietpreisrechner) und dessen Auswertung stellt keine rechtliche Auskunft dar, sondern dient ausschließlich zur unverbindlichen Ersteinschätzung hinsichtlich der Annehmbarkeit einer potentiellen Finanzierungsanfrage.
Nochmals Danke für Deine Anfrage!
Du kannst uns auch gerne über folgende Medien kontaktieren...
