
Zahlst auch Du zu viel Miete? Schreiben Sie uns eine Email.




Der Schlüssel zu Deinem MIETGLÜCK!
Schnell, einfach und risikolos!
1. Miete überprüfen
Nutze unseren Rechner und erfahre, ob wir dein Mietsenkungsverfahren finanzieren können. Fällt die Prüfung positiv aus, setzen wir uns mit Dir in Verbindung und erklären Dir die weiteren Schritte.
2. Beauftragen
Anschließend finanzieren wir ein Verfahren, damit Du im Optimalfall weniger Miete
zahlst und zu viel bezahlte Miete für die Vergangenheit zurückerhältst.
3. Monatlich Miete sparen
Ab dem Zeitpunkt ab dem Deine Ansprüche durchgesetzt wurden, sparst Du Monat für Monat einen Teil Deiner ursprünglichen Mietkosten.
Kein Kostenrisiko
Nach einer erfolgreichen Mietsenkung erhälst Du eine Einmalzahlung der bereits zu viel bezahlten Miete. Nur im Erfolgsfall gibst Du davon einen vorher vereinbarten Teil ab. Deine zukünftigen Mietersparnisse gehen zu 100% an Dich.
Kein Kündigungsgrund
Wenig Aufwand
Deine Miete auf das gesetzliche Maß anzupassen, darf kein Kündigungsgrund sein.
Die gesetzlich erlaubte maximale Miete in einem österreichischem Altbau (Baujahr vor 1945) ist durch das österreichische Mietrechtsgesetz (MRG) §16 (Vereinbarungen über die Höhe des Hauptmietzinses) reglementiert. Je nach Größe, Art, Beschaffenheit, Lage, Ausstattungs- und Erhaltungszustand der Altbauwohnung ergibt sich ein sogenannter Richtwertmietzins bzw. Richtwert, der sich berechnen lässt. Zahlt ein Mieter zu hohe bzw. zu viel Miete, kann er unter gewissen Vorraussetzungen der Wohnung die Miete senken bzw. reduzieren, sowie bereits zu viel bezahlte Miete zurückfordern und möglicherweise zurückholen. Eine Mietsenkung (bzw. Mietreduktion, Mietminderung, Mietzinsreduktion, Mietzinssenkung) fällt nicht unter die im Mietrechtsgesetz definierten wichtigen Kündigungsgründe. Die Marke Mietglück leistet keine Rechtsauskunft, Rechtsberatung oder sonstige rechtliche Dienstleistungen, sondern organisiert mittels Prozessfinanzierungsunternehmen die Finanzierung spezialisierter Rechtsanwälte und Juristen insbesondere im Standort Wien. Dabei werden sämtliche anfallende Kosten für den Mieter übernommen und ausschließlich im Erfolgsfall der Mietsenkung eine Provision auf die Rückerstattung der bereits zu viel bezahlten Altbaumiete fällig. Der Mieter trägt somit kein zusätzliches Kostenrisiko. Der kostenlose Mietenrechner (bzw. Mietencheck, Mietzinsrechner, Mietpreisrechner) und dessen Auswertung stellt keine rechtliche Auskunft dar, sondern dient ausschließlich zur unverbindlichen Ersteinschätzung hinsichtlich der Annehmbarkeit einer potentiellen Finanzierungsanfrage.
